Haufiggestelltefragen
A. Welche Änderungen unserer Struktur sind geplant?
Die RSA Gruppe hat gegenwärtig 22 der Aufsicht unterliegende Versicherungsgesellschaften in Großbritannien. Wir möchten unser Versicherungsgeschäft, die rechtliche Organisationsstruktur und die damit verbundene Verwaltung in Großbritannien vereinfachen, indem wir diese zu fünf von der FSA (Anm.: britische Aufsichtsbehörde) zur Ausübung des Versicherungsgeschäftes zugelassene Versicherungsgesellschaften zusammenfassen. Die Reorganisation wird durch eine Reihe miteinander zusammenhängender Geschäftsübertragungen erreicht.
B. Welche Geschäftsbereiche werden übertragen?
Zusammengefasst sind folgende Übertragungen geplant:
- Das Geschäft der italienischen Niederlassungen der Sea Insurance Company Limited und der National Vulcan Engineering Insurance Group Limited wird an die Sun Insurance Office Limited übertragen.
- Das gesamte US Surplus Lines-Geschäft, das in Run-Off befindliche Seefahrt-Geschäft (einschließlich damit verbundener Nicht-Seefahrt-Risiken, die in den Seefahrt-Policen gezeichnet wurden), das im „Marine Energy Book“ befindliche Geschäft sowie das in Run-Off befindliche Luftfahrt-Geschäft (einschließlich damit verbundener Nicht-Luftfahrt-Risiken, die in den Luftfahrt-Policen gezeichnet wurden) der jeweils übertragenden Versicherer wird an die Marine Insurance Company Limited („Marine“) übertragen.
- Alle weiteren Geschäfte der dies betreffenden Versicherer (mit Ausnahme der Royal & Sun Alliance Reinsurance Limited und Sun Insurance Office Limited, die einen Teil ihres Versicherungsgeschäftes behalten) werden an die Royal & Sun Alliance Insurance plc („RSAI“) übertragen.
Alle diese Geschäftsbereiche - mit Ausnahme bestimmter aktiver Geschäfte in europäischen Niederlassungen - befinden sich in der Abwicklung (Run-Off).
Es wird darauf hingewiesen, dass die überwiegende Mehrheit der aktuell von der RSA Gruppe gezeichneten Policen, wie die unter der Marke MORE TH>N gezeichneten Policen, nicht übertragen wird.
Außerdem wird das Nicht-Leben-Versicherungsgeschäft der PA(GI) Limited, einem ehemaligen Unternehmen der RSA Gruppe, an Marine und RSAI übertragen. Dieses Geschäft ist gegenwärtig vollständig durch die RSAI rückversichert.
C. Warum planen wir die Vereinfachung unserer Struktur?
Die vorgeschlagenen Übertragungen dienen unter anderem der Vorbereitung auf die Umsetzung der neuen europäischen Regelungen der Versicherungsaufsicht (die „Solvency II“ Rahmenrichtlinie), deren Inkrafttreten für 2013 erwartet wird. Nach Inkrafttreten der Solvency II Rahmenrichtlinie über die Versicherungsaufsicht in Europa wird für alle zugelassenen Versicherungsunternehmen ein umfassender risikobasierter Ansatz gelten. Es wird erwartet, dass das neue Aufsichtssystem den Verwaltungsaufwand für Versicherungsunternehmen erhöht.
Mit der Reorganisation sollen folgende Ziele erreicht werden:
- die Struktur der regulierten Gesellschaften der RSA Gruppe in Großbritannien wird vereinfacht und dadurch die Einhaltung der Anforderungen der geplanten Solvency II Richtlinie erleichtern; und
- das übertragene Geschäft wird besser abgestimmt auf die Art und Weise der gegenwärtigen Handhabung und Verwaltung.
Die Reorganisation wird keine wesentlichen Auswirkungen auf Versicherungsnehmer der RSA Gruppe haben. Auch wird es keine Änderungen der Ausübung des Geschäfts oder Handhabung von Ansprüchen der Versicherungsnehmer geben.
D. Welche Unternehmen der RSA Gruppe sind Teil der geplanten Änderungen?
Mit den Übertragungen wird beabsichtigt, die Zahl der regulierten Gesellschaften der RSA Gruppe in Großbritannien auf fünf zugelassene Versicherungsgesellschaften zu reduzieren:
- Royal & Sun Alliance Insurance plc („RSAI“),
- The Marine Insurance Company Limited („Marine“),
- Sun Insurance Office Limited („Sun“) und
- Royal & Sun Alliance Reinsurance Limited
(diese sind jeweils an den Übertragungen beteiligt und werden auch nach dem Inkrafttreten der Übertragungen Versicherungsgeschäft betreiben) und
- British Aviation Insurance Company Limited (ein Gemeinschaftsunternehmen der RSA Gruppe), die bereits die Zeichnung von Neugeschäft eingestellt hat und nicht an den Übertragungen beteiligt ist.
Durch die Übertragungen wird das Versicherungsgeschäft wie folgt transferiert:
Versicherungsgeschäft übertragen von | An Sun | An Marine | An RSAI |
Unternehmen, die nach den Übertragungen ihre Zulassung aufgeben: | |||
| Alliance Assurance Company Limited | J | J | |
| British and Foreign Marine Insurance Company Limited | J | J | |
| Liverpool Marine and General Insurance Company Limited | J | J | |
| London Guarantee & Reinsurance Company Limited | J | J | |
| National Vulcan Engineering Insurance Group Limited | J | J | J |
| Northern Maritime Insurance Company Limited | J | J | |
| Royal & Sun Alliance Insurance (Global) Limited | J | J | |
| Royal Insurance (U.K.) Limited | J | J | |
| Royal International Insurance Holdings Limited | J | J | |
| Sun Alliance and London Insurance plc | J | J | |
| Sun Alliance Insurance International Limited | J | J | |
| Sun Alliance Insurance UK Limited | J | J | |
| The Century Insurance Company Limited | J | J | |
| The Globe Insurance Company Limited | J | J | |
| The London Assurance | J | J | |
| The Sea Insurance Company Limited | J | J | J |
| The Union Marine and General Insurance Company Limited | J | J | |
Verbleibende Versicherungsgesellschaften: | |||
| Royal & Sun Alliance Insurance plc | J | ||
| Royal & Sun Alliance Reinsurance Limited | J | J | |
| The Marine Insurance Company Limited | |||
| Sun Insurance Office Limited | J | J | |
Zusätzlich gibt es zwei separate Übertragungen der PA(GI) Limited (ehemals Phoenix Assurance plc) („PAGI“), einem von mehreren von der RSA Gruppe an Pearl Life Holdings Limited (ehemals Resolution Life Limited) im September 2004 verkauften Unternehmen. Im Rahmen des Verkaufs hatte sich RSAI bereit erklärt, (i) das bestehende Nicht-Leben-Versicherungsgeschäft, das durch PAGI vor dem Verkauf abgeschlossen wurde, rückzuversichern, und (ii) die Verwaltung und Schadenbearbeitung für dieses Geschäft fortzuführen. Das gesamte Lebensversicherungsgeschäft wurde anschließend von PAGI anderweitig übertragen, so dass ausschließlich das Nicht-Leben-Versicherungsgeschäft Gegenstand der entsprechenden Übertragungen ist. Im Rahmen der Übertragungen transferiert PAGI das komplette verbleibende Nicht-Leben-Versicherungsgeschäft an Marine (nicht fortgeführtes US Surplus Lines-, See- und Luftfahrtgeschäft) und RSAI (nicht fortgeführtes sonstiges Sachversicherungsgeschäft).
E. Wie werden die Änderungen unserer Struktur durchgeführt?
Die Übertragungen erfolgen nach Teil VII des Financial Services and Markets Act 2000 und bedürfen der Genehmigung durch den High Court of England and Wales (das „Gericht“). Die gerichtliche Entscheidung bewirkt, dass alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und vertraglichen Vereinbarungen des übertragenen Versicherungsgeschäftes an die übernehmende Versicherungsgesellschaft übergehen, ohne dass weitergehende Übertragungsakte hinsichtlich einzelner zu übertragender Vermögenswerte erforderlich wären oder einzelne Verträge erneuert werden müssten.
Der Schutz der Versicherungsnehmer hat Priorität für die RSA Gruppe. Ein unabhängiger Gutachter wurde bestellt, um dem Gericht über die Auswirkungen der Übertragungen auf Versicherungsnehmer und andere wesentliche Beteiligte unter besonderer Beachtung von deren Sicherheit vor und nach den Übertragungen zu berichten. Der unabhängige Gutachter für die Übertragungen ist Herr Gary Wells, Milliman Inc. Eine Kopie der Zusammenfassung seines Berichts sowie die vollständigen Berichte zu jeder Übertragung sind hier zu finden.
Die FSA ist in allen Stadien des Übertragungsverfahrens beteiligt und wird dem Gericht einen eigenen Bericht zur Darlegung ihrer Einschätzung der Übertragungen vorlegen. Sie hat auch das Recht, ihre Auffassung bei der gerichtlichen Verhandlung über die Genehmigung der Übertragungen vorzutragen.
F. Wann werden die Änderungen in Kraft treten?
Der Gerichtstermin, an dem die gerichtliche Genehmigung der Übertragungen beantragt wird, ist auf den 12. Dezember 2011 am Royal Courts of Justice, Strand, London WC2A 2LL, angesetzt. Die Übertragungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2012 (das „Datum des Inkrafttretens“) wirksam werden.
Es ist möglich, dass der Gerichtstermin geändert wird. Versicherungsnehmer und andere Personen, die am Gerichtstermin teilnehmen möchten, werden gebeten, diese Website zu überprüfen, die im Falle einer Änderung des Gerichtstermins aktualisiert wird.
G. Welche Auswirkung haben die Änderungen für mich?
Sind Sie ein Versicherungsnehmer, so werden die Übertragungen keine Auswirkungen haben auf:
- die Bedingungen und Konditionen Ihres Versicherungsschutzes,
- die Höhe Ihrer Versicherungsprämie,
- die Dauer Ihrer Police/Policen oder
- sämtliche Ansprüche, die Sie unter Ihrer/n Police/Policen geltend gemacht haben (oder geltend machen).
Die Übertragungen werden voraussichtlich am 1. Januar 2012 (das „Datum des Inkrafttretens“) wirksam werden. Am Datum des Inkrafttretens werden die vom Transfer umfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Versicherungsgesellschaften automatisch auf die jeweilige übernehmende Versicherungsgesellschaft übergehen, die an Stelle des bisherigen Versicherers zu Ihrem neuen Versicherer wird. Es besteht keine Notwendigkeit, Versicherungspolicen neu auszustellen, oder für Versicherungsnehmer irgendwelche Übertragungsdokumente zu unterzeichnen.
Es wird aufgrund der Übertragungen keine Änderungen bei der Verwaltung der Policen geben. Websites, Adressen und Telefonnummern bleiben unverändert.
Mit Ausnahme der Änderung des Versicherers bleibt Ihre Police unverändert.
H. Was passiert, wenn meine Police vor dem Datum des Inkrafttretens zur Erneuerung fällig ist?
Ihre Police wird regulär erneuert und automatisch zum Datum des Inkrafttretens übertragen.
I. Wie werden sich die Übertragungen auf die Sicherheit meiner Police auswirken?
Der unabhängige Gutachter wurde bestellt, um unter anderem die Auswirkungen der Übertragungen auf die Sicherheit der übertragenen Policen zu beurteilen. Er gelangte zu dem Schluss, dass sich die Übertragungen nicht wesentlich auf die Sicherheit der Policen auswirken. Kopien der Berichte des unabhängigen Gutachters sind hier zu finden.
J. Wie mache ich einen Anspruch unter meiner Versicherungspolice geltend?
Es wird keine Änderungen der gegenwärtigen Verfahrensweise geben. Die Schadensanzeige muss gemäß dem Inhalt der Police erfolgen (zum Beispiel an Ihren Makler oder die benannte Kontaktstelle).
Die Übertragungen wirken sich nicht auf die Schadenabwicklung (soweit Versicherungsnehmer betroffen sind) oder Zahlungsabwicklung der Ansprüche aus.
K. Was passiert, wenn ich unter meiner Versicherungspolice einen Anspruch geltend mache, der nicht anerkannt wurde oder Gegenstand eines Rechtsstreits ist?
Die geplanten Übertragungen haben keine Auswirkung auf die Behandlung Ihrer Ansprüche. Die Abwicklung der Ansprüche wie auch etwaige Gerichtsverfahren hinsichtlich der von der Übertragung erfassten Policen werden unverändert fortgeführt, mit der Maßgabe, dass vom Datum des Inkrafttretens der Übertragung an die Ansprüche gegen die übernehmende Versicherungsgesellschaft gerichtet sind.
L. Haben die Übertragungen Auswirkungen für mich, wenn ich meinen Wohnsitz außerhalb Großbritanniens habe?
Sollten Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Großbritanniens haben und eine vertragliche Vereinbarung (einschließlich einer Versicherungs- oder Rückversicherungspolice) mit einem der Versicherer haben, der Geschäft überträgt, wird Ihre vertragliche Vereinbarung an die entsprechende übernehmende Versicherungsgesellschaft übertragen.
M. Ich bin nicht mehr länger Kunde. Warum ist dies dennoch von Bedeutung für mich?
Die Deckung aus in der Vergangenheit ausgestellten Policen kann sich gegebenenfalls auf Ansprüche erstrecken, die erst einige Jahre nach Ablauf der Police geltend gemacht werden. Es ist also möglich, dass diese auch weiterhin von Interesse für Sie sind. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, auch Versicherungsnehmer zu informieren, die eine solche Deckung haben könnten.
N. Ich habe eine Liefer- oder Dienstleistungsvereinbarung mit einem der beteiligten Versicherer abgeschlossen. Werden diese Vereinbarungen übertragen?
Sollten Sie Partei einer Liefer- oder Dienstleistungsvereinbarung mit einem der übertragenden Versicherer sein, wird Ihre Vereinbarung an die jeweilige übernehmende Versicherungsgesellschaft übertragen.
O. Kann ich Einspruch gegen die Übertragungen erheben?
Sollten Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie nachteilig durch die Übertragungen beeinträchtigt werden, sind Sie berechtigt, schriftliche Stellungnahmen einzureichen und/oder vor Gericht zu erscheinen oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
Der Gerichtstermin, an dem die gerichtliche Genehmigung der Übertragungen beantragt wird, ist auf den 12. Dezember 2011 am Royal Courts of Justice, Strand, London WC2A 2LL, angesetzt.
Sollten Sie beabsichtigen, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen und/oder zum Gerichtstermin entweder persönlich zu erscheinen oder sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, müssen Sie schriftliche Stellungnahmen oder die schriftliche Ankündigung Ihrer Absicht, vor Gericht zu erscheinen, mit Details Ihrer Beschwerde umgehend und wenn möglich bis zum 11. November 2011, auf keinen Fall aber weniger als zwei volle Tage vor dem Gerichtstermin vorlegen. Schriftlich von Ihnen verfasste Stellungnahmen oder die Ankündigung, vor Gericht zu erscheinen, sind an die RSA Transfers, Royal & Sun Alliance Insurance plc, One Plantation Place, 30 Fenchurch Street, London EC3M 3BD, oder per E-Mail an RSAtransfers@Equiniti.com zu richten.
P. Was passiert, falls das Gericht die Übertragungen nicht genehmigt?
Sollte das Gericht die Übertragungen nicht genehmigen, verbleiben die entsprechenden Verpflichtungen aus den Versicherungen beim jeweiligen Versicherer.
Q. Was muss ich tun?
Wir empfehlen Ihnen, die entsprechenden Informationen auf dieser Website zu lesen, um die Übertragungen vollständig nachzuvollziehen. Sollten Sie Fragen bezüglich der Übertragungen haben, die Sie nicht mit den auf der Website verfügbaren Informationen klären können, können Sie sich mit uns unter Nutzung der in der Rubrik Contact Details enthaltenen Daten in Verbindung setzen.
R. Wie kann ich weitere Informationen erhalten?
Für Fragen oder Beschwerden können Sie sich mit uns unter Nutzung der in der Rubrik Contact Details enthaltenen Daten in Verbindung setzen.
S. Zusätzliche Informationen für Versicherungsnehmer?
Wie wird die RSA Gruppe Sie während des Übertragungsprozesses informieren?
Sollte Ihre Police übertragen werden und liegen Ihre Kontaktdaten der RSA Gruppe vor, werden Sie möglicherweise direkt schriftlich über die Übertragungen informiert. Falls der RSA Gruppe Ihre Kontaktdaten nicht vorliegen und diese stattdessen von einem Makler gehalten werden, gehen wir davon aus, dass Sie direkt von dem Makler kontaktiert werden.
Sollte Ihre Police nicht übertragen werden, werden Sie nicht von der RSA Gruppe informiert. Es ist allerdings möglich, dass Sie auch bei Nicht-Übertragung Ihrer Police eine Benachrichtigung zu den Übertragungen von Ihrem Makler erhalten.
Zudem werden Kopien der Übertragungsbenachrichtigungen (die Sie hier finden) in der London, Edinburgh und Belfast Gazette veröffentlicht. Zusätzlich werden die Übertragungen in nationalen Zeitungen in Großbritannien und im Ausland wie folgt angekündigt:
- in drei britischen Zeitungen: The Times; The Financial Times und Daily Mirror,
- in zwei US-amerikanischen Zeitungen: The Wall Street Journal und The New York Times,
- in den internationalen Ausgaben der Financial Times und
- in je einer Zeitung in jedem der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) außerhalb Großbritanniens.
Die Ankündigung wird ebenfalls in ausgewählten Fachzeitschriften der Versicherungsbranche veröffentlicht.
Sobald die Übertragungen in Kraft getreten sind, wird eine Benachrichtigung über deren Inkrafttreten auf dieser Website veröffentlicht.
T. Zusätzliche Informationen für Makler
Wie wird die RSA Gruppe Sie während des Übertragungsprozesses informieren?
Sollten Sie zu den Maklern gehören, deren Kunden bei den übertragenden Versicherern versichert sind, werden Sie direkt über die Übertragungen informiert.
Kopien aller Bekanntmachungen werden ebenfalls wie im Bereich „Zusätzliche Informationen für Versicherungsnehmer“ beschrieben veröffentlicht.
Wie wirken sich die Übertragungen auf mich als Makler aus?
Wir schreiben den Maklern, von denen wir feststellen konnten, dass sie mit den entsprechenden Versicherern im Geschäft stehen. Wir stellen die Ankündigung der Übertragungen rechtzeitig zur Verfügung, so dass Ihnen ausreichend Zeit verbleibt, diese nachzuvollziehen, zu berücksichtigen und sich auf die Änderungen vorzubereiten.
Alle vom Datum des Inkrafttretens an von Ihnen in Bezug auf das übertragene Geschäft ausgestellten Dokumente müssen die Angaben des neuen Versicherers enthalten.
Für alle von der RSA Gruppe erstellten Dokumente werden unser System und die vorgedruckten Dokumente geändert, so dass diese mit oder nach dem Datum des Inkrafttretens ausgestellt werden können. Bestehende Policen müssen nicht noch einmal mit dem neuen Namen ausgestellt werden. Die Dokumentation von Ansprüchen, Änderungen, den Geldeinzug und Erneuerungen (falls relevant) muss die Änderungen allerdings enthalten.
Sollten Sie Ihre eigenen Unterlagen verwenden, müssen Sie diese entsprechend anpassen und Änderungen vornehmen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Dokumente ab dem Datum des Inkrafttretens die richtigen Gesellschaften enthalten. Es ist wichtig, dass die Umstellung weder vor noch nach, sondern am Datum des Inkrafttretens stattfindet. Wir bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung beim Umstellungsprozess und Beratung über die erforderlichen Änderungen an.
Alle Verträge zwischen den entsprechenden Versicherern, unseren Partnern und Maklern werden automatisch am Datum des Inkrafttretens übertragen. Die Übertragung umfasst alle Vermittlungsverträge, Konditionenvereinbarungen, unterstützende Verträge und Vereinbarungen. Es besteht demnach keine Notwendigkeit für zusätzliche Übertragungsvereinbarungen, Abtretungen oder Novationen usw., um die Übertragungen zu vollziehen.
Wie informieren Sie den Kunden?
Wir bitten alle Makler um ihre Unterstützung bei der Benachrichtigung der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten der jeweiligen Versicherer. Die Benachrichtigung der Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten erfolgt in Form einer kurzen Zusammenfassung der Übertragungen, in denen die Auswirkungen erläutert und die Rechte der Kunden kurz dargestellt werden. Falls Sie oder Ihre Kunden Fragen bezüglich der Übertragungen haben, können Sie sich mit uns unter Verwendung der in der Rubrik Contact Details enthaltenen Daten in Verbindung setzen.
U. Zusätzliche Informationen für Rückversicherer
Die vorgeschlagenen Übertragungen sehen die Übernahme der passiven Rückversicherung in Bezug auf die übernommenen Versicherungspolicen vor. Im Ergebnis werden die Rückversicherungspolicen nach den Übertragungen von den entsprechenden übernehmenden Versicherungsgesellschaften gehalten. Die Verwaltung der Rückversicherungspolicen bleibt jedoch unbeeinflusst von den Übertragungen. Die Rückversicherer können daher weiterhin ihre bestehenden Kontakte in der RSA Gruppe oder Makler nutzen.
V. Wie lauten die ehemaligen Namen der von den Übertragungen betroffenen Unternehmen?
Übertragende Gesellschaft | Ehemalige Namen | ||
| Alliance Assurance Company Limited | Alliance British and Foreign Life and Fire Assurance Company | ||
| British and Foreign Marine Insurance Company Limited | The United British and Foreign Marine Insurance Company Limited | ||
| Liverpool Marine and General Insurance Company Limited | Liverpool Marine Insurance Company Limited | ||
| London Guarantee & Reinsurance Company Limited | London Guarantee and Accident Company Limited | ||
| National Vulcan Engineering Insurance Group Limited | National Boiler Insurance Company Limited The National Boiler and General Insurance Company Limited | ||
| Northern Maritime Insurance Company Limited | |||
| Royal & Sun Alliance Insurance (Global) Limited | The London and Lancashire Fire Insurance Company Limited London & Lancashire Insurance Company Limited The London and Lancashire Insurance Company Limited Royal Insurance (Global) Limited | ||
| Royal Insurance (U.K.) Limited | |||
| Royal International Insurance Holdings Limited | The Liverpool and London and Globe Insurance Company Limited Royal Insurance (Int.) Limited | ||
| Sun Alliance and London Insurance plc | Sun Alliance Insurance Limited Sun Alliance and London Insurance Limited | ||
| Sun Alliance Insurance International Limited | The Planet Assurance Company Limited | ||
| Sun Alliance Insurance UK Limited | The British Law Insurance Company Limited | ||
| The Century Insurance Company Limited | The Sickness and Accident Assurance Association Limited The Sickness Accident and Life Association Limited | ||
| The Globe Insurance Company Limited | |||
| The London Assurance | |||
| The Sea Insurance Company Limited | Sea Insurance Company Limited | ||
| The Union Marine and General Insurance Company Limited | The Union Marine Insurance Company Limited | ||
| Royal & Sun Alliance Insurance plc | Royal Insurance Company Limited and Royal Insurance plc | ||
| Royal & Sun Alliance Reinsurance Limited | British Fire Insurance Company Limited Royal Reinsurance Company Limited | ||
| Sun Insurance Office Limited | |||
| PA(GI) Limited (please note this is not a company within the RSA Group) | Phoenix Assurance Company Limited Phoenix Assurance plc Phoenix Assurance Limited | ||
